Allgemeine Geschäftsbedingungen

für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen des Reifenhandels und VulkaniseurHandwerks

Stand: 2/2009 – empfohlenen vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V., Bonn

Allgemeine Bestimmungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch
dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.

2. Lieferung

Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden.
Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten,
haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn
die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

3. Preise

Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses.
Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als
4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die 2
sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben.
Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum
Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere
wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.

4. Zahlung

Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug
fällig.

Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen, nehmen wir sie
herein, geschieht das nur erfüllungshalber.

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist
nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein
Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.

Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen.

Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden
nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Ist Bankeinzugsverfahren und/oder Lastschriftermächtigung vereinbart, verzichtet unser
Kunde hiermit uns und seinen Banken gegenüber auf die Dauer unserer Geschäftsverbindung und während der Geltung unserer Vereinbarung zum Bankeinzugsverfahren auf
sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu widerrufen. Diesen Verzicht wird unser Kunde seinen Banken mitteilen und uns hierüber auf Verlangen 3
informieren.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen
Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch,
bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit
uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen:

Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die
aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall
einschließlich des Veredelungsanteils.

Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen
Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine
vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der
Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme
in seine Bücher.

Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen
aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir
berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.

Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware
berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch 4
vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in
Höhe des Tageswertes.

6. Sachmängelhaftung

”Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel:

– auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)

– auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen

– auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.

Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim
Kunden) der Ware an unseren Kunden.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem
vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprü-
fung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen.

Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen
auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen
nach Zugang der Ablehnung verlangt.

Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden.

Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen
nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige
Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser
Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprü- 5
che sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des
Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu
wählen.

Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen
oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift und
Zahlung.

Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,

b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen
nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,

c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,

d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere
durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung
und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,

e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch
andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,

f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst
mangelhaften Felge montiert werden,

g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden
oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,

h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen
wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung
auf diese Notwendigkeit hingewiesen,

i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien
gelagert wurden,

j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder
Unfall zurückzuführen sind,

k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern,
bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring
(Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.

Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen.

Streitigkeiten über Sachmängelhaftungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen
durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der
Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen
von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für beide Parteien
kostenlos.

7. Haftung

Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns
zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.

Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. 7
Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt.
Im übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.

Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden.

Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den
Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften.

8. Allgemeine Regelungen

Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
unser Firmensitz.

Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

B. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen

Für Fahrzeugreparaturen, außer solchen an Reifen und Rädern, gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.

1. Kostenvoranschlag

Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10% von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist
dem Kunden zumutbar. 8

Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet.

2. Fertigstellungstermine

Überschreiten wir verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften wir gegenüber
unserem Kunden auf Schadenersatz für von diesem nachgewiese und auf der Verzögerung ursächlich beruhende Schäden.

Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt der Kunde auf
Grund von uns zu vertretender Terminüberschreitung ein Ersatzfahrzeug in Anspruch,
erstatten wir die hierfür entstehenden Kosten unter Berücksichtigung einer etwaigen Ersparnis für den Kunden durch Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs.

Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass die Terminüberschreitung auf höherer Gewalt beruht.

3. Unternehmerpfandrecht

Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung
aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren
Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten
Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem
Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.

4. Abnahme

Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über
die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll erfolgen in unserem Betrieb, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand ent- 9
weder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt.

Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.

5. Sachmängelhaftung

Wir haften bei Sachmängeln auf Dauer eines Jahres ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Die Regelungen unter A 6 gelten entsprechend.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Schlagen zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der
Kunde entsprechend der Bestimmung unter A Ziffer 6 berechtigt, zu mindern oder vom
Vertrag zurückzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die unter A Ziffer 5 geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich ausschließlich
auf Teile, die nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs werden.

Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.